5 Sozialpädagogische Wohngruppen
§ 34 SGB VIII
In unseren sozialpädagogischen Wohngruppen betreuen wir junge Menschen von 6 bis 18 Jahren. Die Hilfe erfolgt individuell (entsprechend des Hilfebedarfs). Die Kinder und Jugendlichen wohnen in Einzelzimmern oder Doppelzimmern. Die Platzanzahl beträgt max. 11 BewohnerInnen pro Gruppe.
Heilpädagogische Wohngruppe
§ 35a SGB VIII
In unserer heilpädagogischen Wohngruppe werden 5 junge Menschen mit besonderem Förderbedarf von einem multiprofessionellen pädagogischen Team (Betreuungsschlüssel 1:2) betreut. Eine Aufnahme kann erfolgen, wenn das Kind zum bestimmten Personenkreis nach §35a SGB VIII gehört und im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ist.
trainingswohnen
In unserer hausinternen Trainingswohnung bieten wir für einen Jugendlichen (ab 16. Lebensjahr) bzw. jungen Volljährigen ein begleitetes Übungsfeld auf dem Weg zu einer selbständigen und autonomen Lebensführung an.
Ambulant betreute Außenwohnung
Für das betreute Einzelwohnen wird eine Wohnung durch unseren Verein angemietet und entsprechend einer Entgeltvereinbarung finanziert. Die Zielstellungen orientieren sich im Wesentlichen an den Schwerpunkten der Arbeit unserer Trainingswohnung und den damit verbundenen Bedarfen für junge Volljährige (räumliche Trennung vom Kinderheim sowie geminderte Betreuungsstunden).
Ambulante Nachbetreuung
Die Betreuung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte unserer Einrichtung in Form von vereinbarten Fachleistungsstunden. Stundenzahl und inhaltliche Schwerpunkte werden im Hilfeplan gemeinsam mit dem jungen Volljährigen und dem Jugendamt erarbeitet.
Personal
Die Kinder und Jugendlichen werden von ErzieherInnen, HeilpädagogInnen und SozialpädagogInnen sowie einer Therapeutin betreut. Die Mitarbeitenden erhalten Supervision und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Unsere Einrichtung veranstaltet zudem jährlich hausinterne Weiterbildungen.
ZusammenarbeiT
mit externen Fachpraxen
Das Kinder- und Jugendheim Benshausen arbeitet mit externen Fachdisziplinen zusammen. Dazu gehören beispielsweise kinder- und jugendpsychiatrische Praxen, Kinder – und Jugendpsychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und weitere Fachärzte. Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen sowie anderweitige Rehabilitationsmaßnahmen werden entweder als bereits bestehende Maßnahme bei Aufnahme, als Bedarfsfeststellung im Verlauf der stationären Unterbringung oder als Krisenintervention/Krisenbegleitung in die Erziehungsplanung integriert.
Als anerkannter Trägerverein der Jugendhilfe, leisten wir, das „Kinder- und Jugendheim Benshausen e. V.“, Hilfen zur Erziehung entsprechend §§ 27, 30, 34, 35 a, 41 SGB VIII.
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Mitglied der Paritätischen Tarifgemeinschaft Thüringen e.V. (PATT)
Anschrift
Kinder- und Jugendheim Benshausen e.V.
Otto-Keiner-Str. 73
98544 Zella-Mehlis OT Benshausen
Kontakt
Tel. 036843 789-0
sekretariat@kinderheim-benshausen.de
www.kinderheim-benshausen.de